Was ist der Schulsprengel?


schulsprengelDie jeweilige Bezirksregierung bestimmt für jede Grundschule und Mittelschule ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel. Schüler der Grundschule sowie der Mittelschule erfüllen ihre Schulpflicht in der Schule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Ausnahme: Innerhalb von Mittelschulverbünden besteht ein Wahlrecht, soweit dieses nicht beschränkt wurde). Schulpflichtige Kinder müssen somit zuerst bei der für sie zuständigen Sprengelschule angemeldet werden.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule bzw. Mittelschule gestattet werden. Die Entscheidung über ein sogenanntes Gastschulverhältnis trifft die für die Sprengelschule zuständige Gemeinde im Einvernehmen mit dem Schulaufwandsträger der aufnehmenden Schule. Grundsätzlich kann die Genehmigung über ein Gastschulverhältnis jeweils zum Schuljahresende widerrufen werden, sobald die zwingenden persönlichen Gründe nicht mehr vorliegen (Art. 43 BayEUG).

Auf Antrag der Eltern genehmigte Gastschüler werden nicht in die kostenlose Schülerbeförderung einbezogen. Für eine evtl. notwendige Schülerbeförderung müssen die Eltern selbst sorgen.

-> weitere Informationen: http://www.km.bayern.de/schueler/schulsuche.html